AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Als beratendes Ingenieurbüro haben wir langfristige gute Geschäftsbeziehungen auf partnerschaftlicher Basis zum Ziel. Im Folgenden wird die FSQon Partnergesellschaft als „Lieferant“ bezeichnet. Unsere Kunden werden im Folgenden als Besteller bezeichnet.
Soweit nicht ausdrücklich andere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind, gelten folgende Bedingungen als rechtsverbindlich:
I. Angebot, Vertragsabschluss
1. Die nachfolgenden Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Arbeitsergebnisse und Leistungen soweit nicht etwas anderes vertraglich vereinbart wird. Die Entgegennahme von Arbeitsergebnissen oder Leistungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas Anderes vereinbart.
3. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Prospekte und Beispiele sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Lieferant ist unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Bestellers berechtigt, Veränderungen an den Leistungen wie Dokumentenvorlagen vorzunehmen.
4. Nebenabreden, Änderungen und Abweichungen von diesen Lieferbedingungen müssen zwischen den Parteien schriftlich niedergelegt werden.
5. Falls ein Vertrag zwischen Lieferant und Besteller geschlossen wird, hat dieser Vorrang zu den hier behandelten AGBs.
II. Preise
Die Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer. Für die Berechnung sind die vom Lieferanten übermittelten Arbeitsaufwendungen maßgebend, wenn der Besteller nicht unverzüglich widerspricht.
III. Lieferung
1. Erhebliche, für den Lieferanten unvorhersehbare und von ihm nicht verschuldete Betriebsstörungen, Lieferfristenüberschreitungen oder Lieferausfälle durch Rohstoff-, Energie- oder Arbeitskräftemangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verfügungen von hoher Hand und andere Fälle höherer Gewalt beim Lieferanten können die Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses verlängern, soweit sie für die Lieferfähigkeit der Ware von Bedeutung sind. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Lieferant dem Besteller baldmöglichst mit.
2. Dem Besteller zumutbare Teillieferungen sind zulässig.
IV. Zahlung
1. Die Rechnungen sind sofort zahlbar ohne Skonto und ohne jeden Abzug, sofern keine Skonto-Regelungen vertraglich vereinbart sind. Wechsel oder ähnliche Zahlungsweisen werden nicht akzeptiert.
2. Zurückbehaltung und Aufrechnung wegen vom Lieferanten bestrittener Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
3. Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen oder andere Umstände, welche bei Anlegung banküblicher Maßstäbe auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers schließen lassen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferanten, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zur Folge.
V. Beanstandungen, Mängelansprüche, Haftung
1. Beanstandungen hinsichtlich Beschaffenheit oder Menge der Arbeitsergebnisse und Leistungen sind dem Lieferanten unter Angabe der Rechnungsnummer und der Produktbezeichnung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Arbeitsergebnisse und Leistungen schriftlich anzuzeigen.
2. Vorläufige Arbeitsergebnisse und Leistungen sind Zwischenergebnisse und können von den vereinbarten Spezifikationen und Eigenschaften abweichen. Sie dienen der praktischen Erprobung beim Besteller. Gewährleistungen sind dann ausgeschlossen. Arbeitsergebnisse werden als endgültig angesehen, nachdem der Besteller die Arbeitsergebnisse freigegeben hat.
3. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die Nutzung der erbrachten Arbeitsergebnisse und Dienstleistungen entstehen. Die Nutzung der Arbeitsergebnisse und Leistungen erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Ebenso ist die Haftung für allfällige Schäden, insbesondere Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn, Verlust von Informationen und Daten sowie Folgeschäden ausgeschlossen.
4.Bei fristgemäß angezeigten und begründeten Beanstandungen ist der Lieferant zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist berechtigt. Misslingt die Nacherfüllung zweimal oder wird sie unmöglich oder unberechtigt verweigert oder dem Besteller unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
5. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen. Unberührt davon bleiben die Fälle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, der zwingenden, also gesetzlichen Haftung (nach dem Produkthaftungsgesetz) bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie Fälle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Schadensverursachung. Der Schadensersatzanspruch ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht einer der o.g. zwingenden Haftungsgründe vorliegt. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden aus Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen des Lieferanten.
7. Mängelansprüche hinsichtlich der gelieferten Produkte verjähren nach einem Jahr, ausgenommen sind Ansprüche des Bestellers gegen den Lieferanten aufgrund arglistig verschwiegener Mängel.
VI. Anwendungstechnische Beratung
1. Anwendungstechnische Beratung erteilt der Lieferant nach bestem Wissen. Alle Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung der Arbeitsergebnisse und Leistungen befreien den Besteller nicht von eigenen Prüfungen auf die Eignung der Arbeitsergebnisse und Leistungen für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.
2. Darüber hinaus sind vom Besteller die Normen für den Umgang mit den gelieferten Waren und deren Einsatzbereich zu beachten.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Die Arbeitsergebnisse und Leistungen bleiben Eigentum des Lieferanten, bis der Besteller seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Lieferanten getilgt hat.
Die gelieferte Dokumentenvorlagen, Templates und Richtlinien bleiben urheberrechtlich geschützt. Es bestehen Copyright-Ansprüche seitens FSQon an solchen Arbeitsergebnissen und Leistungen und können demnach nicht ohne weiteres an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt nicht für vom Besteller bearbeitete Dokumente, Arbeitsergebnissen und Leistungen, die eigens für den Zweck der Kommunikation mit Dritten erstellt wurden.
2. Der Besteller ist berechtigt, über die im Eigentum des Lieferanten stehenden Arbeitsergebnisse und Leistungen im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen, so lange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Lieferanten rechtzeitig nachkommt, d.h. Zahlungsverpflichtungen, die AGBs und Verträge beachte.
3. Liegt auf Seiten des Bestellers eine Leistungsverzögerung, Zahlungsverzug oder ein sonstiger Verstoß gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten vor, ist der Lieferant zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
VIII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für die Lieferung und die Zahlung ist der Sitz des Lieferanten.
2. Gerichtsstand ist nach Wahl des Lieferanten dessen Firmensitz bzw. einer Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland – oder der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers; dies gilt auch für alle Urkunden.
3. Hat der Besteller keinen Firmensitz oder eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ist der Gerichtsstand in jedem Fall der Firmensitz des Lieferanten; dies gilt auch für alle Urkunden.
4. Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Internationale Warenkaufverträge (CISG)
IX. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Klauseln wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieser AGBs und eines Vertrages zwischen Lieferant und Leistungsempfänger nicht berührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die ungültigen Klauseln durch andere Regelungen zu ersetzen, die den unwirksamen Klauseln wirtschaftlich möglichst weitgehend entsprechen.
Kontakt
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